Nachhaltige Lieferketten sind viel einfacher gefordert als umgesetzt.

CSR-News – Nachhaltige Lieferketten gewinnt als Thema immer mehr an Schärfe. Viele Unternehmen argumentieren, dass sie bei aller Sensibilität für dieses Thema und Bereitschaft für strenge Standards erhebliche Schwierigkeiten in der angestrebten Haftung sehen.

So sollen nach dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt nachweislich in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Sollten nicht mindestens 50% der Unternehmen an der freiwilligen Selbstverpflichtung teilnehmen, so soll nach dem Willen der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, idealerweise auf EU-Ebene, gefunden werden.

Zu diesem Thema hat sich nun der Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme heißt es: „Deutsche Unternehmen, die in afrikanischen Ländern tätig sind, nehmen ihre Verantwortung sehr ernst, nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit vorzubeugen. Sie engagieren sich bereits in breitem Umfang, die Beachtung von Menschenrechten nicht nur in ihrem eigenen Verhalten, sondern auch in ihren Lieferketten sicherzustellen.
Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten wollen weder deutsche Konsumenten noch deutsche Unternehmen. Aus sozialer und ökologischer Verantwortung, aber auch zur Risikominimierung nutzen die Firmen eine Vielzahl von Instrumenten wie etwa Zertifizierungen, Rückverfolgungssysteme, Branchen- und Unternehmensinitiativen und individuelle Maßnahmen.“

Der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft führt an, dass ein Ausschluss von risikobehafteten Zulieferern selten zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort führe. Arbeitskräften beispielsweise im Bergbau oder auf Kakaoplantagen sei mit einer Befähigung lokaler Akteure für menschenrechtliche Sorgfalt viel mehr geholfen. Auch habe der US-amerikanische Dodd-Frank-Act4 gezeigt, dass sanktionsbewehrte gesetzliche Verpflichtungen zu einem Rückzug der Unternehmen führe, was die Lage vor Ort verschlechtere.

Weiter heißt es in der Erklärung: „Eine rigide gesetzliche Regelung für menschenrechtliche Sorgfalt kann zu einem Rückzug deutscher Unternehmen aus den herausfordernden Märkten auf dem afrikanischen Kontinent führen und gefährdet Investitionen und die Geschäftstätigkeit in afrikanischen Ländern. Dies steht in einem eklatanten Widerspruch zu aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, die deutsche Wirtschaft zu mehr Präsenz und Investitionen in Afrika zu motivieren. Es verunsichert Unternehmen, die man für ein Engagement in Afrika zu begeistern versucht und welche ohnehin eine ausgeprägte Risikowahrnehmung haben, was afrikanische Märkte angeht.“

Die Stellungnahme des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft