Am 9. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung beschlossen. Damit wird erstmals die so genannte CSR-Berichtspflicht für zahlreiche Unternehmen verbindlich. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu. Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen, wie Sie für Ihr Unternehmen den CSR-Bericht kosten- und ressourcensparend erstellen und gleichzeitig PR-Chance nutzen.
Gute und formal absolut ausreichende CSR-Berichte sind auch für ein beschränktes Budget möglich.
Wir beraten Sie gerne.
Am 9. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung beschlossen. Mit dem Gesetz werden erstmalig Teilbereiche der unter dem Schlagwort „Corporate Social Responsibility“ („CSR“) diskutierten Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber der Gesellschaft im deutschen Recht verankert. Da es sich bei dem Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt, bedarf es noch der Billigung des Bundesrates.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen vom 22. Oktober 2014 („CSR-Richtlinie“) und basiert im Wesentlichen auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom März 2016.
CSR – Corporate Social Responsibility – bedeutet die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens etwa im Bezug auf ökologisch relevante Aspekte (Umwelt), Beziehungen mit Mitarbeitern (Arbeitsplatz), Transparenz und Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholdern) sowie gesellschaftliches Engagement eines Unternehmens. Was genau unter CSR fällt, lässt sich am leichtesten in Abgrenzung zur Compliance beschreiben: nämlich all das in den genannten Bereichen, was ein Unternehmen nicht aufgrund von gesetzlichen Vorschriften tun muss – und trotzdem aus Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung tut.
Die EU-Richtlinie 2014/95/EU tritt 2016 in Kraft. In Deutschland wurde sie durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz implementiert und verpflichtet bestimmte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2017 dazu, über die nichtfinanziellen Faktoren ihre Geschäftstätigkeit Bericht zu erstatten. Dazu gehören Umweltthemen, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie gesellschaftliches Engagement. Das Ziel der EU-Richtlinie ist es, das Bewusstsein für die Verantwortung von Unternehmen zu stärken, die Nachhaltigkeit der deutschen Wirtschaft zu vergrößern und die Transparenz bei den betroffenen Firmen zu verbessern.
Etwa 6.000 Firmen in der EU sind direkt durch die CSR-Richtlinie betroffen. Es sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die entweder einen Umsatz von über 40 Millionen oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro im Jahr haben.
Allerdings können auch Unternehmen, die nicht direkt durch die Richtlinie betroffen sind, von der CSR-Berichterstattungspflicht erfasst sein, vor allem wenn sich unter ihren Kunden berichtspflichtige Unternehmen befinden. So ist es denkbar, dass kleinere Zulieferer von ihren Abnehmern aufgefordert werden, bestimmte Daten zu veröffentlichen oder bereit zu stellen. Die Berichterstattungspflicht für betroffene Unternehmen gilt auch für die Lieferkette. Außerdem ist zu erwarten, dass die Pflicht in Zukunft auch für Firmen ab 250 Mitarbeitern aufwärts gelten wird.
Überprüft wird nur das Vorliegen eines Berichts, nicht aber sein Inhalt. Bei Nicht-Vorliegen eines CSR-Berichts in einem berichterstattungspflichtigen Unternehmen wird ein Bußgeld fällig. Dieses kann bis zu 10 Millionen Euro betragen und wird auf Basis von Umsatz und Gewinn des Unternehmens ermittelt.
CSR-Berichterstattung muss kein erzwungener oder altruistischer Vorgang sein. Richtig eingesetzt bringt ein Bericht über nichtfinanzielle Faktoren dem Unternehmen vielfältige Vorteile. Wenn der Bericht als Impulsgeber für positiven Wandel im Unternehmen verstanden wird, kann er Risiken und Potentiale in der Entwicklung aufzeigen. Durch Analyse der erhobenen Daten können Umweltschäden verhindert und auf lange Sicht Geld gespart werden. Transparenz in der Unternehmensführung, Zukunftsorientierung und Engagement auch für andere hinterlassen einen positiven Eindruck bei Kunden, Mitarbeitern und Anlegern. Mit der richtigen Kommunikation kann ein CSR-Bericht das Image eines Unternehmens bei bestimmten Zielgruppen deutlich verbessern.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den CSR-Bericht der Richtlinie entsprechend umzusetzen. Zum Beispiel kann er in den bereits existierenden Lagebericht integriert oder in einem eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Auch die Auswahl des Rahmenwerks, anhand dessen der Bericht abgefasst wird, bleibt den Unternehmen freigestellt. Zur Orientierung werden der UN Global Compact, die ISO 26000 oder das EMAS empfohlen. Die Berichterstattung folgt dem Konzept „comply or explain“. Es muss also nur über vorhandene Ansätze und Aktivitäten berichtet werden. Für die zentralen Kernbereiche (s.u.) müssen allerdings Gründe genannt werden, wenn dazu ein entsprechendes Konzept fehlt.
Der Bericht muss, um der CSR-Berichtspflicht nachzukommen, folgende Themenaspekte abdecken: Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Weitere Themen, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, können fakultativ ebenfalls behandelt werden.
Zu jedem dieser Aspekte müssen bestimmte Unterpunkte erläutert werden. Geschildert wird zum Beispiel, welche Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf das jeweilige Thema durchgeführt wurden. Auch über Due-Diligence-Prozesse muss berichtet werden. Die Ergebnisse, die bisherige Maßnahmen erbracht haben, werden ebenfalls genannt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind wesentliche Risiken, die sich durch die eigene Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen in Bezug auf die genannten Themen ergeben. Zudem werden die Inhalte mit denen des Vorjahres abgeglichen, es wird überprüft, ob die letzten Prognosen eingetreten sind und neue Ziele für das kommende Jahr werden gesteckt.
Ein CSR-Bericht stellt immer einen gewissen Aufwand dar. In einem mittleren Unternehmen muss mit vier bis fünf Mann/Frau-Monaten für einen neuen Bericht, mit mindestens drei Monaten für eine laufende Berichterstattung gerechnet werden.
Unternehmen können in einem bestimmten Umfang die Inhalte ihres Berichts auf ihre Prozesse hin fokussieren. Dadurch sind auch gute und formal ausreichende CSR-Berichte für ein beschränktes Budget möglich. Für dieses klar umrissene, zeitlich befristete Projekt bietet sich die Inanspruchnahme eines kompetenten externen Dienstleisters an.
Sprechen Sie uns an.
Ein CSR-Bericht bedeutet in jedem Umfang einen zu hohen Aufwand, um ihn rein formal zu betrachten. Das Zusammentragen und die Präsentation der für den Bericht erforderlichen Daten und Inhalte sollte dem Unternehmen daher weitere konkrete Vorteile bringen. Kommunikativ genutzt erhöht ein guter CSR-Bericht die Transparenz der entsprechenden Themen für alle Stakeholder. Das Unternehmen positioniert sich damit in der Branche, gegenüber Mitarbeitern, Kapitalgebern, Kunden sowie der Öffentlichkeit.
Die Daten, die für den Bericht erhoben wurden, können eine Quelle der Inspiration und auch der Risikoprävention für das Unternehmen sein. So können drohende Gefahren frühzeitig erkannt und vermieden werden. Daher sollte der CSR-Bericht nicht nur als lästige Pflicht verstanden werden, sondern als Anstoßgeber für positiven Wandel.
Insbesondere im Bereich des gesellschaftlichen Engagements sind viele kleinere und mittlere Unternehmen nach unserer Erfahrung eher sporadisch aktiv, aufgrund persönlicher Verbindungen oder situativer Gelegenheiten. Oft haben kleinere und mittlere Unternehmen keine klare Strategie für ihr gesellschaftliches Engagement. Die Überprüfung der sozialen Aktivitäten im Rahmen eines CSR-Berichts kann helfen, gesellschaftliches Engagement bewusst als Kommunikationsfunktion für das Unternehmen zu begreifen und entsprechend zu positionieren. In diesem Bereich liegt für die meisten Unternehmen erhebliches und im Vergleich zu anderen Maßnahmen in der Regel kostengünstiges Kommunikationspotenzial. Wir beraten Sie gerne dazu.
Sprechen Sie uns an.
Indem Sie mit uns sprechen. Wir übernehmen für Sie die Erstellung Ihres CSR-Berichts – komplett oder in genau definierten Paketen. Dabei bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Allgemeine Beratung zum CSR-Bericht
- Basis-Workshop
Der Basis-Workshop bringt Ihnen und den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen die Grundzüge des CSR-Berichts und der neuen Richtlinie näher. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die erforderliche Struktur, die genau zu ihrem Unternehmen passt und die CSR-Potenziale ihres Unternehmens hebt.
- Datenerhebung
Die Kennzahlen für den CSR-Bericht stammen aus dem Unternehmen und müssen erhoben bzw. gesammelt werden. Wir unterstützen Sie dabei mit einem Konzept, das dafür sorgt, dass nur wirklich wichtige Daten erhoben werden und sich der Aufwand dafür in Grenzen hält.
- Erstellung des Berichts
Wir erstellen auf Wunsch den kompletten CSR-Bericht oder teile davon, sowohl inhaltlich als auch gestalterisch in allen gewünschten Medien. Die Redaktion findet in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen statt. Der Bericht erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und wird der Richtlinie entsprechend veröffentlicht.
- Datenauswertung
Die für den CSR-Bericht erhobenen Daten werden analysiert und auf ihre Potenziale hin ausgewertet. So können Chancen und Risiken in Bezug auf die nichtfinanziellen Faktoren erkannt, genutzt oder vermieden werden. Die Ergebnispräsentation findet in Form eines Workshops statt, auf Wunsch auch durch weitere interne Informationsmaßnahmen.
- Weiterführende Kommunikation
Sowohl die Berichterstattung als auch die Inhalte des CSR-Berichts unterscheiden Ihr Unternehmen von anderen. Wir sorgen mit passenden Kommunikationsmaßnahmen dafür, dass die Öffentlichkeit das auch erfährt. Die Kommunikation wird auf von Ihnen definierte Zielgruppen zugeschnitten.
- Gesellschaftliches Engagement
Seit langem beraten wir Unternehmen in der strategischen Aufstellung ihres gesellschaftlichen Engagements. Ihr CSR-Bericht bietet die perfekte Möglichkeit, die sozialen Aktivitäten ihres Unternehmens neu zu positionieren, um damit eine klar definierte Kommunikationsfunktion zu verbinden.
Sprechen Sie uns unverbindlich an unter csr@henghuber.de oder unter +49 (0)89 64256-944. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Besonderes Potenzial liegt für viele Unternehmen in einer klaren Strategie für gesellschaftliches Engagement. Unternehmen sind nicht altruistisch, also sollten sie auch sozialen Aktivitäten als Kommunikationsfunktion begreifen.