CSR-Bericht Prüfpflicht nur formal, nicht inhaltlich

CSR-Berichte müssen von Aufsichtsräten nur formal geprüft werden, nicht inhaltlich. Entsprechende Leistungen werden von Wirtschaftsprüfern häufig mit erheblichem Aufwand angeboten, sie sind aber nicht notwendig. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung müssten hingegen veröffentlicht werden.

Weil wir in den letzten Wochen von mehreren Kunden darauf angesprochen wurden: hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten formalen Regeln der CSR-Berichtspflicht.

Wer ist betroffen?

Die CSR-Berichtspflicht gilt rückwirkend zum 1.1.2017 und betrifft Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, die kapitalmarktorientiert sind. Zudem betrifft sie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Ihr Umsatz muss über 40 Millionen Euro liegen oder ihre Bilanzsumme über 20 Millionen Euro betragen.

Wann muss der Bericht vorliegen?

Die nicht-finanzielle Erklärung muss vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs vorliegen bzw. im Internet zu veröffentlicht werden.

Welche Berichtsformate können verwendet werden?

Das Gesetz sieht kein starres Format für die Berichterstattung vor. Für die Erstellung können nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden. Es muss jedoch berichtet werden, ob ein Rahmenwerk und wenn ja, welches, verwendet wurde. Andernfalls ist darzustellen, warum kein Rahmenwerk genutzt wurde. Die betroffenen Unternehmen können die nichtfinanziellen Informationen im (Konzern-) Lagebericht oder auch in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht offenlegen.

Wird der Bericht geprüft und wenn ja, nach welchen Kriterien?

Das Gesetz schreibt eine Prüfung des Berichtes durch den Aufsichtsrat vor. Geprüft wird aber nur, ob eine Erklärung vorliegt. Eine inhaltliche Prüfung ist weder von der EU-Richtlinie noch vom Gesetz vorgeschrieben. Zur Erfüllung der Prüfungspflicht bedarf es auch keiner Beauftragung eines externen Prüfers. Wenn eine freiwillig beauftragte externe Überprüfung durchgeführt wurde, müssen deren Ergebnisse seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls veröffentlicht werden.

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