Lieferkettengesetz kann in Kraft treten

Nach dem Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert und kann nun in Kraft treten. Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern sind von 2023 an verpflichtet, müssen Verantwortung übernehmen für die Bedingungen, unter denen zugekaufte Produkte entstehen und Abhilfe, wenn ihnen Missstände bekannt werden. 2024 sinkt die auf 1.000 Mitarbeiter. Noch kleinere Unternehmen sollen nicht betroffen sein.

Das federführende Bundesentwicklungsministerium nennt als Ziel des Gesetzes, dass weltweit Millionen Menschen in Elend und Not lebten, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet würden. 79 Millionen Kinder arbeiteten unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen. Es gehe nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Minister Gerd Müller sagte: „Mir fällt ein großer Stein vom Herzen, dieses Gesetz wird Millionen von Kindern und Familien in Entwicklungsländern ein Stück bessere Lebenschancen und Zukunftsperspektiven geben. Die EU sollte die deutsche Regelung jetzt zur Grundlage eines Vorschlags zur Einhaltung der Menschenrechte in allen europäischen Lieferketten machen.“

Lieferkettengesetz: die wichtigsten Regelungen

Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
Das Gesetz legt Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest. Sie müssen künftig bei ihren direkten Zulieferern Risiken für die Einhaltung von Umweltstandards sowie Menschenrechtsverletzungen ermitteln, wo nötig Gegenmaßnahmen ergreifen und dokumentieren. Anlassbezogen gilt die Pflicht zur Ermittlung von Risiken auch für indirekte Zulieferer.

Verantwortung für die gesamte Lieferkette
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.

Externe Überprüfung durch eine Behörde
Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes. Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung
Nach dem  Willen des Gesetzgebers, sollen durch das Lieferkettengesetz keine zusätzlichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen begründet werden. Die Sorgfaltspflichten werden durch Verwaltungsverfahren sowie im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren umgesetzt.

Den letzten Punkt haben Entwicklungshilfe- und Umweltorganisationen kritisiert, sich aber insgesamt zufrieden mit dem Gesetz gezeigt. Auf der anderen Seite warnen Wirtschaftsverbände vor den Belastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Tatsächlich ist allein die formale Erfüllung und Dokumentation der Berichtspflichten nicht trivial und bringt nicht unerhebliche Kosten für die Unternehmen mit sich. Nach einer Umfrage des F.A.Z.-Instituts im Auftrag der HypoVereinsbank sorgt sich jedes vierte deutsche Unternehmen darum, dass sich die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch das Gesetz verschlechtert. Außerdem befürchten viele Unternehmen den Verlust etablierter und vertrauensvoller Geschäftspartner. Auf der anderen Seite erwarten nach dieser Umfrage allerdings auch 17 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation, etwa durch eine positive öffentlichkeitswirksame Positionierung.

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Lieferkettengesetz: Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil

Tatsache ist, dass sich Nachhaltigkeit seit einiger Zeit für immer Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil entwickelt. Das Thema ist längt in der Mitte der Gesellschaft – Kunden fordern von Unternehmen ein entsprechendes Engagement.

Mehr erfahren über die Chancen für nachhaltige Unternehmen

Lieferkettengesetz: Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Stellen Sie fest, ob Sie bereits jetzt vom Lieferkettengesetz betroffen sind oder in absehbarer Zeit betroffen sein werden.
  • Überlegen Sie, ob Ihre wichtigsten Kunden von dem Gesetz betroffen sein könnten und mit dem Thema auf Sie zukommen könnten.
  • Wenn Ihr Unternehmen betroffen sein wird: bereiten Sie sich früh genug auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten vor.
  • Legen Sie Zuständigkeiten und Prozesse dafür fest.
  • Wenn Sie keine eigene Kapazität dafür haben: sprechen Sie uns an, wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, wo und wie wir Sie sinnvollerweise unterstützen können.