Kein Thema beschäftigt die Welt mehr als der Klimawandel. Kein Staat, kein Unternehmen kann sich der Forderung entziehen, Schritte zu unternehmen, die ihn eindämmen. Im Handel tauchen immer mehr Produkte auf, die als „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ beworben werden. Viele Unternehmen nutzen ein solches Label, um ihren Beitrag für mehr Klimaschutz sichtbar zu machen und sich damit bei ihren Kunden zu positionieren. Die Verbraucher schätzen das.
Für die Erreichung von Klimaneutralität hat sich in den letzten Jahren ein Standard-Prozess entwickelt: Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihren unmittelbaren Footprint feststellen, Einsparpotenziale heben und dann unvermeidbare Emissionen durch Zertifikate von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern kompensieren. Wenn sie das nachvollziehbar auf einer soliden Basis tun, können sie sich oder einzelne Produkte für klimaneutral erklären.
Allerdings war den Medien war in der letzten Zeit von Abmahnungen gegen Unternehmen die Rede, die mit dem Begriff „klimaneutral“ werben – bezogen auf das gesamte Unternehmen, Teilbereiche davon oder einzelne Produkte. Gegen mehrere Unternehmen, darunter Aldi Süd, wurden Unterlassungsklagen eingereicht. Einige Unternehmen haben daraufhin Verpflichtungserklärungen gegenüber der „Wettbewerbszentrale“ abgegeben, die Gerichtsverfahren in den anderen Fällen sind alle noch offen.
Was es damit auf sich hat, und welche Fallen Unternehmen vermeiden können beantworten wir auf unserer Themenseite www.part-of-tomorrow.de.
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