CSRD: Strengere Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nimmt Gestalt an

Die Reform der Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union (CSRD) kommt. CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Nachdem das EU-Parlament der CSRD bereits am 10. November zugestimmt hat, gab am 28. November auch der Europäische Rat grünes Licht. für die CSRD. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD müssen von den EU-Mitgliedstaaten 18 Monate später umgesetzt werden.

Hier geht es zur Pressemeldung des Europäischen Rats.