CSR-Berichterstattungspflicht: Gesetzgeber verspätet sich

Eigentlich sollte der Gesetzentwurf zur CSR-Richtlinie im alten Jahr vom Bundestag beschlossen werden. Danach werden ab 2017 bestimmte Unternehmen zur Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. Von der Bundesregierung war der Entwurf bereits im September gebilligt worden, doch der Gesetzgeber hat das so genannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz noch nicht beschlossen. Grund dafür ist, dass vom Bundesrat ein Änderungsantrag einging, und auch bei der ersten Lesung im Bundestag hat sich gezeigt, dass im Parlament noch Klärungsbedarf besteht. Deshalb befindet sich das Gesetz noch in der parlamentarischen Beratung.

Diskutiert wird unter anderem, ob das Veröffentlichungsdatum der Nachhaltigkeitsberichte mit dem der Finanzberichte zusammenfallen könnte, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Daneben gibt es Unstimmigkeiten über die Insolvenzrechtsreform, die zusammen mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Paket verhandelt wird.

So geht es weiter

Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres findet Mitte Januar 2017 statt, sodass es dort wahrscheinlich zur nächsten Lesung kommt. Die Verabschiedung im Bundesrat und Bundestag soll, sofern die offenen Fragen dann geklärt sind, Ende Februar 2017 erfolgen. Die CSR-Berichtspflicht soll dann wie vorgesehen für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre zur Anwendung kommen. Für die betroffenen Unternehmen ändert sich durch die Verzögerung somit nichts. Auch an den zentralen Inhalten des Gesetzentwurfs wird sich nichts ändern. Zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts sind weiterhin nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme größer als 20 Millionen bzw. mit Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro, verpflichtet. Allerdings können deutlich mehr Unternehmen indirekt davon betroffen sein, und zwar wenn Kunden oder die Öffentlichkeit dies fordern oder erwarten.

Jetzt Vorbereitungen treffen

Trotz der Verzögerung sollten betroffene Unternehmen aber nicht die Verabschiedung des Gesetzes abwarten, sondern Vorbereitungen für die CSR-Berichtspflicht treffen. Der Aufwand, insbesondere für das Sammeln und Aufbereiten der erforderlichen Daten im Unternehmen ist nicht zu unterschätzen. In einem mittleren Unternehmen muss mit vier bis fünf Mann/Frau-Monaten für einen neuen Bericht, mit mindestens drei Monaten für eine laufende Berichterstattung gerechnet werden.

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