CSR-Bericht: Selbst DAX-Unterschiede zeigen unterschiedliche Performance

Der CSR-Bericht stellt viele kleinere und mittlere Unternehmen häufig vor eine Herausforderung stellt. Seit dem Geschäftsjahr 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ab einer gewissen Größe auch über nicht-finanzielle Kennzahlen berichten. Diese neue Pflicht erfüllen auch die Dax-Konzerne höchst unterschiedlich. Das zeigt jetzt eine erste Auswertung der in der aktuellen Berichtssaison vorgelegten Geschäftsberichte.

Erste Analyse seit der CSR-Berichts-Pflicht

Die Hamburger Agentur für Finanz- und Unternehmenskommunikation Kirchhoff Consulting, der Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton und die Fachhochschule Wedel haben die Berichte über das Geschäftsjahr 2017 von 27 der Dax30-Unternehmen betrachtet. Die neue CSR-Richtlinie schreibt vor, dass kapitalmarktorientierte Konzerne nauch über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie gesellschaftliches Engagement berichten müssen.

Mehr als die Hälfte der CSR-Berichte innerhalb des Geschäftsberichts

Für viel Unsicherheit bei den Unternehmen sorgte im Vorfeld die Frage: An welcher Stelle müssen die nicht-finanziellen Kennzahlen dargelegt werden? Braucht es einen gesonderten Bericht oder kann man diese Aspekte in den bestehenden Geschäftsbericht einfach integrieren? Der Gesetzgeber hat den Unternehmen bei dieser Frage aber viel Spielraum gelassen, den sie offenbar auch genutzt haben. Etwas mehr als die Hälfte platzierten ihre nicht-finanzielle Erklärung innerhalb des Geschäftsberichts. Manche Unternehmen integrierten sie dabei in den Lagebericht, andere legten dort ein eigenes Kapitel an, und ein Teil entschied sich dafür, ein eigenes Kapitel außerhalb des Lageberichts zu erstellen. Die restlichen Unternehmen machten von der Möglichkeit Gebrauch, die nicht-finanziellen Kennzahlen außerhalb des Geschäftsberichts zu veröffentlichen: Sieben Konzerne nutzten dafür einen Nachhaltigkeitsbericht, während fünf ein separates PDF veröffentlichten.

CSR-Bericht: Zwischen acht und 39 Seiten lang

Große Unterschiede zeigten sich auch bei der Länge dieser Berichte. Grundsätzlich ist das Erfüllen des Gesetzes nicht an einen bestimmten Umfang gekoppelt. Entsprechend unterschiedlich ist die Seitenanzahl bei den untersuchten Unternehmen ausgefallen: Die geschlossenen Berichten waren zwischen acht und 93 Seiten lang, der Durchschnitt liegt bei 20 Seiten. Bei Unternehmen, die die nicht-finanzielle Berichterstattung in den Lagebericht eingeflochten haben, war es nicht möglich, die Seitenlänge eindeutig zu bestimmen. Der Grund für den unterschiedlichen Umfang liegt darin, dass einige Unternehmen von der gesetzlich erlaubten Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, auf Inhalte des Lageberichts zu verweisen. So haben manche beispielsweise die verpflichtende Beschreibung des Geschäftsmodells im nicht-finanziellen Bericht nur kurz angerissen und dann auf den Lagebericht verwiesen.

Häufigste Themen: Arbeitnehmerbelange und Anti-Korruption

Große Überschneidungen gab es bei der Frage, über welche Themen berichtet wurde. Unternehmen müssen über nicht-finanzielle Belange nur dann berichten, sofern sie nach der Richtliniendefinition „wesentlich“ sind. Alle untersuchten Unternehmen haben Arbeitnehmerbelange und Anti-Korruption als für sich wesentlich definiert. Jeweils 96 Prozent haben zudem über Menschenrechte und Soziales berichtet, 93 Prozent über Umwelt. Einige Unternehmen gingen sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und widmeten sich zusätzlichen Themen wie Kunden- oder Verbraucherbelangen.

CSR-Bericht geht meist an den Wirtschaftsprüfer

Laut Gesetz muss der Wirtschaftsprüfer nur das Vorliegen des Berichts, nicht aber den Inhalt prüfen. Für die inhaltliche Prüfung ist stattdessen der Aufsichtsrat zuständig, dieser darf dafür aber auch einen Wirtschaftsprüfer mandatieren. Und so war es dann auch in den meisten Fällen: 96 Prozent der befragten Dax-Konzerne haben einen Wirtschaftsprüfer mit der inhaltlichen Prüfung beauftragt und damit den Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion unterstützt.

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